Geheimhaltungsvereinbarung (NDA): Erklärung und Definition

Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), auch bekannt als Vertraulichkeitsvereinbarung, ist ein rechtsverbindlicher Vertrag in dem sich eine Partei verpflichtet, einer zweiten Partei vertrauliche Informationen über ihr Geschäft oder ihre Produkte zur Verfügung zu stellen und die zweite Partei sich verpflichtet, diese Informationen nicht weiterzugeben.

Geheimhaltungsvereinbarungen werden verwendet, um vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum zu schützen, indem detailliert beschrieben wird, welche Informationen privat bleiben müssen und welche Informationen geteilt oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen.

NDAs werden in der Regel zu Beginn einer Geschäftsbeziehung unterzeichnet. Die von einem NDA abgedeckten Informationen können grenzenlos sein, von Testergebnissen bis hin zu Systemspezifikationen, Kundenlisten und Verkaufszahlen. Wenn das NDA gebrochen wird und Informationen durchsickern, wird dies als Vertragsbruch angesehen.

Zu den Schlüsselelementen einer Geheimhaltungsvereinbarung gehören:

  • Identifikation der Teilnehmer
  • Definition dessen, was als vertraulich gilt
  • Dauer der Geheimhaltungsvereinbarung
  • Ausschlüsse zum Schutz vertraulicher Daten

NDAs werden häufig in Technologieunternehmen verwendet, wenn Produkte gemeinsam entwickelt werden. In einem solchen Fall ist die Geheimhaltungsvereinbarung normalerweise gegenseitig oder bidirektional. Ein NDA kann auch nützlich sein, wenn ein Unternehmen Risikokapital von potenziellen Geldgebern sucht. In diesem Szenario stellt die NDA sicher, dass Anleger auf die Informationen zugreifen können die sie benötigen, um eine finanzielle Entscheidung zu treffen, aber sie nicht verwerten können.

Zusätzlich zu einem NDA müssen potenzielle Investoren möglicherweise ein Wettbewerbsverbot (NCA) unterzeichnen, das den Investor daran hindert während des Handels erlangte Informationen zu nutzen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Diese Überlegungen sind besonders wichtig wenn Patente angemeldet, aber noch nicht erteilt wurden.