Due Diligence (Sorgfaltspflicht): Erklärung und Definition

Due Diligence (Sorgfaltspflicht) ist der Prozess der systematischen Untersuchung und Überprüfung der Richtigkeit einer Aussage.

Der Begriff stammt aus der Geschäftswelt, wo zur Validierung von Jahresabschlüssen Due Diligence erforderlich ist. Ziel des Prozesses ist es sicherzustellen, dass alle an einem finanziellen Unterfangen beteiligten Stakeholder über die Informationen verfügen, die sie benötigen, um Risiken genau einzuschätzen.

Wenn die Due Diligence das Angebot von Wertpapieren zum Kauf umfasst, wie bei einem IPO (Initial Public Offering), sind bestimmte Unternehmensvertreter für den ordnungsgemäßen Abschluss des Prozesses verantwortlich, einschließlich des Emittenten, des Anwalts des Emittenten, der Underwriter, des Director Financial and Brokerage Firma, die Aktien anbietet.

Aufgrund der sensiblen Natur und Bedeutung solcher Beurteilungen für die Aussichten für die Wertentwicklung der Aktien eines Unternehmens auf dem öffentlichen Markt wird großer Wert auf eine neutrale und unvoreingenommene Analyse sowohl der aktuellen Finanzlage als auch der Zukunftsaussichten des betreffenden Unternehmens gelegt.

Due Diligence in weiteren Bereichen

Im Sinne der Compliance beschreibt Due Diligence den gesetzlich oder branchenüblich geforderten Aufwand. Due Diligence ist im Immobilienbereich der Zeitraum zwischen Angebotsannahme und Treuhandabschluss. Im Zivilrecht ist Due Diligence gleichbedeutend mit „angemessener Sorgfalt“. Bei der Erteilung eines Patents ist Due Diligence die Anforderung, dass der Patentinhaber ein Produkt um das Patent herum entwickeln muss und nicht einfach andere daran hindern muss.